Gebäudemanagement

Seit mehr als 20 Jahren verwalten wir erfolgreich Wohngebäude in Pula und in ganz Istrien.

Die Struktur der von uns verwalteten Gebäude ist vielfältig, wir verwalten kleinere und größere Gebäude, ältere und neu errichtete Gebäude.

  • Neben der regelmäßigen Wartung und Verwaltung bieten wir unseren Kunden auch die Verwaltung großer Investitionsprojekte am Gebäude an, wie z. B. Energieanierung, Fassadensanierung, Dachsanierung, Aufzug und andere Gebäudeteile.
  • Wir arbeiten eng mit dem Vertreter der Miteigentümer zusammen und hören auf die Wünsche und Bedürfnisse aller Miteigentümer des Gebäudes. Wir versuchen transparent zu sein und Sie können uns jeden Tag kontaktieren, um alle Informationen über Ihr Gebäude, den Kontostand des gemeinsamen Gebäudes, die Finanzlage des Gebäudes, laufende Arbeiten sowie alles andere zu erhalten, was Sie als Miteigentümer interessiert.
  • Wir arbeiten ständig mit mehreren Unternehmen zusammen, suchen transparent nach dem besten Angebot für die Arbeiten am Gebäude und bleiben gleichzeitig offen für Ihre Vorschläge.
  • Durch die Analyse der Baukosten helfen wir Ihnen Kosten einzusparen die den Kaltbetrieb des Gebäudes betreffen.

Für alle Notfälle und Eingriffe, die Ihr Gebäude benötigt, stehen wir Ihnen auch außerhalb der Geschäftszeiten zur Verfügung und stehen Ihnen jederzeit über das Notruftelefon als Ansprechpartner für die Koordination der Lösung zur Verfügung.

Unsere Mitarbeiter sprechen fließend Italienisch, Deutsch und Englisch, was einen Mehrwert schafft und die Kommunikation fördert.

Auf Wunsch des Kunden bieten wir auch an, den Jahresfinanzbericht in Italienisch, Deutsch oder Englisch zu versenden.

Gebäudemanagement

Da Sie als Eigentümer einzelner Teile oder als Miteigentümer der Gesamtimmobilie bereits mit der Sinnhaftigkeit der Gebäudeverwaltung vertraut sind, stehen wir Ihnen gerne für die Beantwortung aller konkreten Fragen im direkten Kontakt mündlich oder schriftlich zur Verfügung.

  • Die Verwaltung und Instandhaltung von Wohngebäuden ist eine dauerhafte Tätigkeit, die rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Aspekte des Geschäftsbetriebs mit dem Ziel vereint, dem Gebäude als Ganzes und allen seinen Teilen ein Nutzungsniveau innerhalb der durch Gesetz und Satzung festgelegten Grenzen zu bieten sowie die Entscheidungen der Miteigentümer
  • Direkte Beteiligte an der Verwaltung sind die Miteigentümer des Wohngebäudes als Auftraggeber und der Verwalter als Auftraggeber. Die Miteigentümer kümmern sich um ihr Miteigentum und sind dafür verantwortlich (sie haben Rechte und Pflichten bezüglich ihres Anteils), während sie die damit verbundenen Ausführungsaufgaben dem gewählten Gebäudeverwalter auf der Grundlage des „Gebäudeverwaltungsvertrags“ übertragen.
  • Laut „Gesetz über die Verwaltung und Instandhaltung von Gebäuden“ muss jedes Gebäude einen gewählten Verwalter und einen Miteigentümervertreter haben.
  • Die Rücklage ist eine Geldbasis, die die Pflege der Eigentumsgemeinschaft für ihre Immobilien praktisch sicherstellt und realisiert, und die Frage der Verwendung gemeinsamer Rücklagen für die Instandhaltung eines gemeinschaftlichen Gebäudes wird in der Verordnung der Regierung der Republik Kroatien über die Gebäudeinstandhaltung geregelt. Die Mindestreserve beträgt derzeit 0,36 Euro pro Quadratmeter. Die Höhe der Rücklage kann von den Miteigentümern jederzeit durch einen Beschluss mit qualifizierter Mehrheit geändert und den Erfordernissen des Gebäudes angepasst werden.
  • Jedes von uns verwaltete Gebäude verfügt über ein eigenes Bankkonto, auf das die Rücklage eingezahlt wird und von dem aus Mittel für den Bedarf des Gebäudes bereitgestellt werden.
  • Die Eigentümergemeinschaft ist im Register der Eigentümergemeinschaften eingetragen, besitzt Rechtspersönlichkeit und ein eigenes OIB, was Gerichtsverfahren und die Beantragung von Fördermitteln (Fassadensanierungen, energetische Sanierungen, Installation von Solaranlagen und Wärmepumpen am Gebäude) erleichtert und beschleunigt, die Übertragung von Versorgungsleistungen auf die Eigentümergemeinschaft usw. vereinfacht.
  • Entscheidung der Eigentümermehrheit erforderlich: Notfallreparaturen (z. B. Rohrbruch) – keine Zustimmungspflicht. Notwendige Reparaturen (z.B. Dachsanierung) - ein Drittel der Miteigentümer. Regelmäßige Verwaltung (z. B. Auswahl der Vertreter, Verwalter, Entscheidung über den Einbau eines Aufzugs) – mehr als 50 % der Miteigentümer. Anlageerhaltung – über 80 % der Miteigentümer
  • Einzahlungsscheine für die Reserve enthalten einen 2D-Barcode, werden in Papierform an die Adresse des Gebäudes geliefert, auf Wunsch ist eine Zustellung per E-Mail möglich.
  • Die grundlegenden alltäglichen Bestimmungen für das Verhalten von Miteigentümern und anderen Nutzern sind in der „Hausordnung des Gebäudes“ aufgeführt und das grundlegende Dokument für die Beziehungen der Miteigentümer ist die „Eigentümervereinbarung der Miteigentümer des Gebäudes“, die auf dem „Gesetz über Eigentum und andere dingliche Rechte“ und dem „Gesetz über die Gebäudeverwaltung und -instandhaltung“ basiert.
  • Unsere Verpflichtung besteht darin, einmal jährlich das Gebäude zu besichtigen, ein Protokoll zu erstellen und einen Managementplan und ein Programm für das laufende Jahr sowie einen jährlichen Abschlussfinanzbericht bis zum 1. Januar für das Vorjahr vorzubereiten und vorzulegen.

Alle anderen Angelegenheiten wie (Informationen, Berichte, Überprüfung von Finanzkarten, Eigentümerwechsel usw.) können mit uns per E-Mail oder live geklärt werden.

OBLIGATORISCHE ARBEITEN AM GEBÄUDE:

  • Wohngebäudeversicherung
  • Schornsteininspektionen
  • Desinsektion und Schädlingsbekämpfung
  • Beschaffung und Service von Brandschutzausrüstung und Installation
  • Monatlicher Aufzugsservice
  • Jährliche Inspektion des Aufzugs
  • Prüfung der Gasanlage (alle 10 Jahre)
  • Überprüfung der Blitzschutzanlage (alle 5 Jahre)

OPTIONALE ARBEITEN AM GEBÄUDE:

  • Reinigung der Treppe
  • Treppenbeleuchtung
  • Auf Wunsch des Miteigentümers wird die Gestaltung des Gartens und der Umgebung des Gebäudes organisiert
  • Andere Arbeiten nach Vereinbarung der Miteigentümer.
Gebäudemanagement

Für den Fall, dass einzelne Miteigentümer die Anzahlung nicht leisten, ergreifen wir folgende Maßnahmen:

  • Auf dem regulären Einzahlungsschein zeigen wir dem Schuldner den zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehenden Schuldenstand an
  • Wir versenden Mahnungen vor der Vollstreckung an alle Schuldner innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist
  • Begleicht der Schuldner seine Schulden nicht, wird ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet und nach Rechtskraft der Entscheidung folgt die Zwangseinziehung durch die FINA
  • Nach Beendigung des Rechtsstreits zahlt der Miteigentümer des Nichtzahlers die Kosten der Vollstreckung zuzüglich Verzugszinsen auf das Reservekonto des Gebäudes zurück.

 

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